Präsigespräch:
TOPs:
- Einführung
- Bericht von der HRK
- LHG
- Soziale Öffnung der Hochschule
- Sonstiges
Einführung:
Die Redeleitung, Redeliste und Protokollierung wurden vorgestellt, weiterhin eine Kurzzusammenfassung der letzten Ergebnisse und der Formalia des Gesprächs: Es existieren Erstmeldungen und eine Frauenquote für die Redeliste. Die Beschränkung der Redezeit auf 2 Minuten wurde vorgestellt und so angenommen, danach die Handzeichen (Meldung, Widerspruch).
Der Präsident wurde von Herrn Gupte, dem Leiter des Präsidialbüros, begleitet.
Bericht von der HRK:
Herr Krausch berichtete von einer Gruppe von Protestierenden, die die Sitzungsräume der HRK betreten haben, um dort gegen die Form der HRK als geschlossene Gesellschaft, in der Studierende per se kein Mitspracherecht haben, zu protestieren. Herr Krausch wunderte sich, dass die Studierenden in ihrem Protest nicht das Gesprächsangebot der HRK annehmen wollten. Weiterhin rechtfertige er die Räumungen damit, dass die betreffenden Räume dringend benötigt wurden, aber plädierte für Gespräche, da sowohl Studierende als auch Verantwortliche viele gleiche Ziele verfolgen würden. Er fügte hinzu, dass die Berichterstattung übersehe, dass die Universitäten viel umgesetzt hätten, und nicht so viel im Argen liege, wie die Presse schreibe.
Ein Studierender ging darauf ein, und ergänzte, dass die meisten Studierenden sich darüber einig seien, dass die HRK tatsächlich keine legitimierte “Stimme der Hochschulen” sei und nur die Hochschulrektoren repräsentiere, und daher das Eingehen auf ein Gesprächsangebot die Zementierung der illegitimen Machtrolle der HRK bedeute. Ein anderer Studierender ergänzte, dass offensichtlich viel in den Hochschulen im Argen liegen müsse, so dass es zu den derzeitigen Protesten kommen konnte.
Herr Krausch erwiderte nun, dass der HRK als Institution keine Macht zukomme, und lediglich die Funktion eines Forums zum Austausch erfülle. Die Beschlüsse der HRK seien unverbindlich. Dies steht, wie dazu ein Studierender bemerkte, im Widerspruch zu der Bezeichnung “Die Stimme der Hochschulen”. Herr Krausch drückte nun erneut seinen Ärger über die Proteste auf der HRK und die Berichterstattung darüber aus. Er verwies darauf, dass zwar die Hochschulen die Verantwortung zur Nachbesserung trügen, aber andererseits die Parlamente mehr Geld zu Verfügung stellen müssen. Nun ergänzte ein Studierender, dass die HRK zwar formal keine Macht habe, jedoch de facto als Lobbyorganisation die Macht jeder anderen Lobby ausübe. Herr Krausch stimmte diesbezüglich zu.
In Entgegnung auf den eingangs gemachten Vorwurf, die Protestierenden auf der HRK seien unkommunikativ gewesen, teilte eine Studierende mit, dass die gegen die HRK Protestierenden tatsächlich konkrete Forderungen an die HRK gestellt haben, davon jedoch meint Herr Krausch, nichts zu wissen. Ein anderer Studierender fragte nach, ob der Brief, der vom Plenum der Mainzer BesetzerInnen Herrn Krausch für die HRK mitgegeben worden war, dort besprochen wurde; Herr Krausch erwiderte, der Brief sei dort besprochen worden und vielen anderen RektorInnen wären ähnliche Forderungen der Studierenden begegnet. Konkrete Ergebnisse oder Beschlüsse diesbezüglich gab es jedoch keine.
LHG:
Herr Krausch sagte, die Machtfülle des Präsidenten interessiere ihn natürlich persönlich, da er das Amt bekleide. Er sei daran interessiert, dass sich das Berufungsrecht vom Ministerium auf ihn übertrage, weil er wesentlich mehr Ahnung von universitären Belangen habe. Herr Krausch könne nicht nachvollziehen, warum der Präsident, der vom Senat gewählt und abgewählt würde, nicht mehr Kompetenzen übertragen bekommen solle.
Hier korrigierte ein Studierender, dass die durch den Senat gewährleistete Demokratie sich in Grenzen halte, da der Hochschulrat zu viel Einfluss auf die Besetzung des Präsidialamtes besitze, und die Abwahl eines Präsidenten durch den Senat dank dem Hochschulrat nicht zu Verbesserungen führen müsse, wenn der Hochschulrat diess nicht auch wolle. Tatsächlich hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es bereits zu Konflikten zwischen Senaten und Hochschulräten gekommen ist, da der Hochschulrat auch wesentliche Vertreter der Wirtschaft enthält, die nicht unbedingt universitäre Anliegen vertreten. Herr Krausch verteidigte die Konflikte und bezeichnete sie als Äußerungen einer funktionierenden Demokratie.
Herr Gupte teilte nun mit, dass bisher eine doppelte Rechtsaufsicht über die verfasste Studierendenschaft geherrscht habe, die öfters zu Konflikten geführt habe. Herr Krausch nannte den Konfliktfall Hamburg, und wies darauf hin, dass dort die Präsidentin, auch als “Raketenmoni” bekannt, abgewählt wurde, und nun Dieter Lenzen das Präsidialamt innehabe. Er bekräftigte, dass keine einzelne VertreterInnengruppe im Senat eine Dreiviertelmehrheit erreichen könne. Hier entgegnete eine Studierende, dass jedoch die Studierenden allein nach wie vor nicht diese Dreiviertelmehrheit verhindern, und damit effektiv übergangen werden könnten.
Eine weitere Studierende kritisierte auf eine Frage von Herrn Krausch antwortend den allgemeinen Stil des Hochschulrats, in dem der Studierendenvertreter, der dort ohnehin kein gesetztlich abgesichertes Mitspracherecht habe, gerne übergangen und mit vorab getroffenen Absprachen konfrontiert würde. Es wurde ergänzt, dass die Erfahrungen des Studierendenvertreters im Hochschulrat dessen Intransparenz unterstrichen. Herr Krausch verteidigte den Hochschulrat damit, dass die dortigen VertreterInnen im Hochschulrat sowieso nur Vorschläge unterbreiten und ihre von ihm als nützlich bezeichneten Erfahrungen einbringen würden. Ein ehemaliger Bundeswirtschaftsminister der FDP sei dort eine große Bereicherung. Ein Studierender gab zu bedenken, dass eben dieser Wirtschaftsminister schon wegen einer Finanzaffäre vor Gericht stand. Nun wurde von einem anderem Studierenden hinzugefügt, dass der Hochschulrat nichts anderes sei, als eine gesetzlich zementierte Lobbyorganisation. Der Hochschulrat, der unter Mitwirkung der FDP eingeführt wurde, stelle offensichtlicherweise, mindestens seitens der WirtschaftsvertreterInnen, eine Lobbyorganisation dar, die eine einhellige Meinung vertrete. Dies bestätigte der studentische Vertreter dort.
Herr Krausch dementierte, dass Absprachen vor den Sitzungen stattfinden würden, was jedoch von verschiedenen Studierenden wiederum bestritten wird, da gerade bei der Wahl des Präsidenten Vorabsprachen im Hochschulrat stattgefunden haben. Er bestritt auch, dass der Hochschulrat die Ökonomisierung der Hochschule zur Aufgabe habe, da dies nicht so im Gesetzestext stehe, und sah die Steigerung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Hochschule, wie sie das LHG als Aufgabe des Hochschulrats vorsieht, nicht als ökonomisches Anliegen. Ein Studierender entgegnete darauf, dass dies sehr wohl ökonomische Anliegen seien, da sie klar in einem ökonomischen Kontext zu sehen sind. Ein anderer ergänzte, dass der Eintritt in einen Wettbewerb in der Tat einem ökonomischen Prinzip gehorche. Eine Studierende führte die Teilprivatisierung der Uniklinik als Beispiel für die Ökonomisierung an. Herr Krausch bezeichnete die Ökonimisierung als notwendig, da die Uniklinik 20 Millionen Schulden jährlich gemacht hätte, und deutete in diesem Sinne die Universität als Unternehmen, das Gewinn zu erwirtschaften habe.
Herr Krausch verteidigte nun wieder den Hochschulrat, da dieser pragmatisch die Autonomie der Hochschule verbessern würde. Hierzu wurde festgehalten, dass Pragmatismus, ausgesprochen durch einen ehemaligen Wirtschaftsminister der FDP, eine ganz bestimmte Bedeutung erhält, die eindeutig ökonomisch ist. Die Studierenden verfolgen jedoch, wie in mehreren Redebeiträgen deutlich wird, keine pragmatischen, sondern demokratische Anliegen und kämpfen nicht für Effizienz, Leistungsfähigkeit und Rendite, sondern für Gleichberechtigung und Demokratie, und zwar von unten nach oben, nicht von oben nach unten. Schlussendlich bestätigte Herr Krausch nach der erneuten Verteidigung des Hochschulrates und dessen Wichtigkeit für “bessere Entscheidungen” im Senat explizit, dass die Bolognareform im Wesentlichen der Kostensenkung der universitäten Ausbildung dienen sollte, und betonte, dass er sich selbst schon vor mehreren Jahren dagegen ausgesprochen habe. “Wir brauchen mehr Geld für die Bildung!”, so Herr Krausch.
Soziale Öffnung der Hochschule:
Die Problematik der sozialen Selektion im Bildungssystem wurde durch ein kurzes Inputreferat vorgestellt. Einleitend wurde festgestellt, dass jeder Mensch ein Recht auf Bildung habe, dennoch aber der U.N.-Beauftragte für Bildung anhand einer Studie bemängele, dass es gerade in Deutschland wie in keinem anderen hochentwickelten Land sonst zu einer Selektion im Bildungssystem nach der sozialen Herkunft komme. Die Forderungen, die die Universität betreffen, wurden im folgenden aufgeführt: Die NCs sind abzuschaffen, da sie inhaltsleer sind und lediglich einem ökonomischen Druck entgegenkommen, und da die Noten einer Person keine Aussagen über ihre individuellen Interessen zu treffen vermögen. Daran anschließend wurde als Konsequenz die Einforderung von zusätzlichen Geldern beim Land gefordert, um die Dozierenden besser entlohnen und die an der Menge der Studieninteressierten ausgerichtete Anzahl an Stellen schaffen zu können. Als nächstes wurde gefordert, das Studienkontenmodell abzuschaffen, da es gerade sozial schlechter Gestellte,sowie Studierende, die sich sozialem oder politischem Engagement widmen als auch all diejenigen Studierenden, welche zwecks finanzieller Absicherung arbeiten, stark benachteilige. Diesbezüglich wurde auch die Einrichtung eines Teilzeit- und Abendstudiums gefordert. Die nächste Forderungen betrifft die Abschaffung der verfassungswidrigen Landeskinderregelung und bedarf keiner weiteren Erklärung. Schlussendlich soll der Studienfachwechsel erleichtert werden.
Herr Krausch bezog sich in seiner Gegenrede auf verschiedene dieser Punkte: Zunächst gestand er ein, dass die NCs tatsächlich nur ökonomischen Interessen und der Unterfinanzierung der Universitäten zu gute kämen. Er bemängelte insbesondere den starken Gebäude- und Raummangel und äußerte Verständnis für die Probleme, die dadurch entstehen. Er nannte hier auch die Wanderung von Studierenden von den neuen in die alten Bundesländer, die zu weiteren Problemen führen werden. Daraus zog er den Schluss, dass aus den Parlamenten mehr Gelder fließen müssten, um die Forderungen umsetzen zu können: “Ich würde sofort alle NCs abschaffen, wenn die Bedingungen geschaffen wären, allen Studierenden ein Studium zu ermöglichen.” Herr Krausch ergänzte, dass einige neue Gebäude, wie jene für die Physiker und Chemiker, oder für die Musiker, bereits errichtet wurden, und erwähnte in diesem Kontext, dass er sich bereits beim Land für mehr Gelder einsetze.
Ein Studierender ergänzte die Forderungen um jene, welche die Einführung autonomer Tutorien betrifft, die von den Studierenden selbst für Studierende zur Verfügung gestellt werden sollen. Ein anderer Studierender richtete die Frage an Herrn Krausch, wie er zu der Ausssetzung der Studiengebühren für die 1,75-fache Regelstudienzeit stehe. Darauf wurde geantwortet, ein Studium sei in dieser Zeit durchführbar. Mehrere Studierende wiesen in ihren Redebeiträgen jedoch explizit darauf hin, dass Regelstudienzeiten, was die Finanzierung angehe, prinzipiell überhaupt abzulehnen seien, da sie eine starke Beschneidung und Bevormundung der Individualität der Studierenden darstellen und sich gegen ein selbstbestimmtes Lernen und Leben richten.
Nun forderten die Studierenden Herrn Krausch dazu auf, Stellung zu den Forderungen zu beziehen, und sie zu unterstützen. Herr Krausch reagierte zuerst damit, wieder auf die ökonomischen Zwänge zu verweisen, deren Beseitigung er eher für nicht sinnvoll halte. Trotz der Bekundigung, er setze sich für mehr Gelder beim Land ein, lehnte er die Abschaffung der Studiengebühren ab, und befürwortete die Studienkonten. Studierenden, die mit diesen Gebühren konfrontiert werden, konnte er, daraufhin gefragt, pauschal keinen Rat geben, wie sie mit dieser Situation umgehen können.
Sonstiges:
Auf der letzten Sitzung wurde gefordert, die JoGuSTINe-Datenabfragen den Betroffenen offen zu legen. Diesbezüglich sagt Herr Krausch, keine Auskunft erteilen zu können, und delegiert die Frage an Herrn Einig aus der Verwaltung. Bezüglich der Anwesenheitspflicht in Vorlesungen, über die anscheinend Dozierende falsch informiert waren, wurden keine Informationen an die Dozierenden geschickt, da dies aufgrund der Vielfalt der Studienordnungen nicht möglich sei. Dennoch wurde pauschal auf der letzten Sitzung mitgeteilt, dass insbesondere in Vorlesungen niemals Anwesenheitspflicht herrsche. Herr Krausch begründete die bisher nicht durch Erfolg gekrönte Informationsübermittlung mit gängigen Wegen der Verwaltungsprozesse. Zur Abschaffung des Verteilers teilte Herr Krausch mit, dass der Verteiler noch nicht abgeschafft wurde, dass es interne Kommunikationsschwierigkeiten bezüglich der Abschaffung gegeben habe, und er dies bedaure. Er erklärte sich entgegenkommend bereit, die Forderungen über den Verteiler zu schicken.






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