Forderungen

Forderungen an den Senat der Universität Mainz

Die letzten Jahre haben viele gut gemeinte Reformen für das Bildungswesen gebracht; gerade deswegen besteht aber auch umfassender Veränderungbedarf. Die Komplexität ineinander verschränkter Probleme soll hier kurz vom Allgemeinen zum Konkreten hin dargestellt werden.

Unter der ersten Überschrift wird zunächst die Möglichkeit demokratischer Einflussnahme der Studierenden, Lehrenden und anderen Angestellten der Universität angesprochen, die derzeit in beunruhigendstem Maße zurückgedrängt wird. Dies betrifft alle Angehörigen der Universität gleichermaßen, die sich unter anderem einem sie nicht demokratisch repräsentierenden Hochschulrat gegenübergestellt sehen. An dieser Stelle wird vor allem auch die geplante Novelle des Landeshochschulgesetzes zur Sprache gebracht werden.

Die dort auszuführenden Einwände berühren sich stark mit dem nächsten gravierenden Mangel: Dem zunehmend eingeschränkten Zugang zur Hochschule. Bereits jetzt ist die Möglichkeit, ein Studium zu beginnen, erfolgreich zu beendigen und damit ein in der Verfassung garantiertes Grundrecht wahrzunehmen, nicht jedem gegeben. Wie die aktuellen Reformen diese Problematik verschärfen, wird deswegen ausführlich zu thematisieren und zurückzuweisen sein.

Am offenkundigsten treten beunruhigende Entwicklungen bei den scheinbar fortschrittlichsten Projekten zu Tage. Die Einführung des konsekutiven Studiensystems verfehlt bisher alle angestrebten Zielsetzungen. Es liegt daher in der Verantwortung der Universität, zumindest dort unverzüglich einzugreifen, wo dies ohne weiteres möglich ist: Bei den Prüfungs- und Studienordnungen der neuen Studiengänge, die das Ziel einer wissenschaftlichen und allgemeinen Bildung verfehlen.

I. Demokratisierung der Universität:

Die Universität erfüllt nicht nur eine ausbildende Funktion im Sinne der Vermittlung einer sowohl fachbezogen qualifizierenden, als auch freien und allgemeinen Bildung, sondern hat genauso von jeher eine gesellschafts- und kulturbildende Rolle inne. Um dieser gerecht werden zu können, ist es daher keine Frage von Obrigkeitswillkür, sämtlichen Mitgliedern der Universität die Ausübung ihrer inneruniversitären demokratischen Mitbestimmungsrechte zu ermöglichen, sondern eine essentielle und notwendige Grundaufgabe der Universität als kultur- und gesellschaftsbildender Institution, sich für diese Rechte mit all ihren Mitteln zu verbürgen.

Durch die wachsende wirtschaftliche Einflussnahme und die Etablierung autoritärer Entscheidungsstrukturen, häufig in der Form eines ökonomistischen Entscheidungsoppurtinismus, werden momentan jedoch die demokratischen Grundsätze der Universität unterwandert: Durch den Hochschulrat steht führenden Wirtschaftkräften eine erhebliche Entscheidungsgewalt über Zukunft und Ausrichtung der Universität zur Verfügung, ohne dafür eine demokratische Legitimation einholen zu müssen, während studentische VertreterInnen dort keinen gesetzlich verankerten Zugang haben.

1. Zurückweisung der LHG-Novelle in der derzeitigen Form

Verschärft wird die obene aufgezeigte Entwicklung durch das neue LHG, das eine ganze Reihe von untragbaren Regelungen beinhaltet: Die Entmachtung demokratischer Gremien und der Ausbau präsidialer Entscheidungskompetenzen zwecks besserer Vermarktung der Universität, die Begünstigung der Trennung von Forschung und Lehre sowohl durch die Einrichtung von Forschungskollegs, als auch durch die Möglichkeit der Freistellung von ProfessorInnen von der Lehre für bis zu 10 Jahre, und die Schaffung von Einfallstoren für Unternehmen durch die Gründung von Hochschulverbünden und außeruniversitären Betrieben, die auch Privatunternehmen offenstehen.

Unter dem Deckmantel der Autonomie der Hochschule werden hier demokratische Grundstrukturen aus den Angeln gehoben. Dies äußert sich insbesondere in den neuen Entscheidungsbefugnissen, die dem Präsidialamt zugesprochen werden: Die das Amt bekleidende Person besitzt unter anderem die Möglichkeit, durch eine Veto die Berufung unerwünschter ProfessorInnen zu blockieren, hat finanzielle Mittel in unbeschränktem Umfang zu seiner freien Verfügung, ist dem demokratisch legitimierten Senat nicht mehr verantwortlich oder kann direkt und ohne eine beteiligtes Gremium missliebige Studierende exmatrikulieren; den Verlust demokratischer Strukturen nimmt man dabei als Kollateralschaden bereitwillig in Kauf. Die VertreterInnen der Studierendenschaft hingegen sind sogar jetzt schon in den entscheidungsbefugten, universitären Gremien untervertreten. Der Verbleib der angesprochenen Kompetenzen beim Ministerium ist daher genausowenig gutzuheißen.

Die beabsichtigte Novelle des LHG in der derzeitigen Form ist durch die Universität entschieden abzulehnen – wenngleich einzelne Neuerungen, wie die Ausweitung der universitären Hochschulzugangsberechtigung auf Nicht-AbiturientInnen ausdrücklich zu begrüßen sind.

2. Einführung der Drittelparität in allen Gremien der Hochschule

Die Universitätsleitung und der Senat werden aufgefordert, sich bei der Landesregierung unverzüglich für einen reformatorischen Gesetzentwurf einzusetzen, der Lehrende, Lernende und das Hochschulpersonal zukünftig gleichermaßen integriert. Reformatorische Mitbestimmung in diesem Sinne meint weiter, anteilsgleich die unabhängige Mitwirkung dieser Interessengruppen in den demokratischen Willensbildungsprozessen der Hochschulen zu sichern. Die studentischen VertreterInnen sollen in diesem Sinne aufgrund der Größe der Studierendenschaft mit einer Drittelparität in allen entscheidungsbefugten Gremien vertreten sein.

3. Abschaffung des Hochschulrats

Wir fordern die sofortige Abschaffung des Hochschulrats und die Rückübertragung seiner Kompetenzen auf den Senat!

4. Abschaffung von JOGU-StINe in der derzeitigen Form

JOGU-StINe, die neue Verwaltungssoftware der Universität Mainz, wurde eingeführt mit dem Ziel, den durch die Bolognareform weitreichenden Veränderungen unterworfenen Lehrbetrieb hinsichtlich der Organisation zu vereinfachen. Derzeit wird das System jedoch auch als Repressionmittel, welches den Studierenden die Fähigkeit zur freien Selbstverwaltung ihres Studiums abspricht, eingesetzt: Wir müssen festhalten, das auch über JOGU-StINe in der momentanen Form die im Zuge der Bolognareform vorangetriebene Ökonomisierung des Studiums in unsere Universität einzieht, indem organisatorischen Belangen der Hochschulverwaltung gegenüber einer eigenverantwortlichen Gestaltung des Studiums durch die Studierenden Priorität eingeräumt wird. Die Selbstbestimmung der Studierenden bei der Studienplanung darf jedoch nicht einer Fremdbestimmung durch den bürokratischen Apparat der Universität zum Opfer fallen.

Bezüglich des Verwaltungssystems JOGU-StINe fordern wir:

  • Die Möglichkeit des Rücktritts aus Vorlesungen und Seminaren auch nach dem Ablauf der offiziellen Anmeldefrist, ohne dass sich daraus negative Konsequenzen für den weiteren Studienverlauf ergeben. Aus dem Abbruch einer Veranstaltung während des Semesters dürfen den Studierenden keine anderen Nachteile als solche, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Studienordnung ohnehin auftreten können, entstehen. Insofern darf die Anmeldung weiterhin als ein Richtwert für die Raumplanung, nicht aber zur Kontrolle des Studienverlaufs eingesetzt werden.
  • Die Software darf nicht in einer Weise genutzt werden, die studienbezogene Daten, wie z.B. Seminarteilnahme oder Leistungsnachweise, sammelt und/oder mit persönlichen Daten aller Art korreliert, so dass ein leistungsbezogenes Profil der Studierenden durch die Universität eingesehen und verwaltet werden könnte.
  • Den Zugriff vom persönlichen JOGU-StINe-Account aus auf das gesamte Vorlesungsverzeichnis und die Möglichkeit der Anmeldung und Terminierung aller angebotenen Veranstaltungen durch alle Studierenden, und zwar unabhängig vom jeweiligen Studiengang. Freie Bildung für alle! Die derzeitige Datenmaske lässt dies jedoch nicht zu.
  • Die freie Terminwahl bei einem Mehrfachangebot einer Veranstaltung.
  • Die Verlegung der ersten Anmeldephase hinter die Klausurenzeit.

II. Soziale Öffnung der Hochschulen und Verbesserung der Lehre:

Im Moment sind die Möglichkeiten sowohl der Aufnahme, als auch des erfolgreichen Abschlusses eines Studiums für viele Menschen nicht gewährleistet. Einerseits werden BewerberInnen durch hohe NC-Hürden, Auswahlverfahren oder schlicht durch das Fehlen einer Hochschulzulassung daran gehindert, überhaupt erst ein Studium zu beginnen. Andererseits erschweren Gründe verschiedenster Art, wie das Aufziehen von Kindern, das Engagement in sozialen Projekten, der Wechsel des Studienganges, Selbstfinanzierung  und/oder familiäre, bzw. persönliche Schwierigkeiten die Durchführung des Studiums in der jeweiligen Regelstudienzeit. Es finden keine Aufbuchungen des Studienkontos für die in Folge solcher individueller Umstände entstandenen Zeitverluste statt. Ein Studium in Vollzeit ist jedoch nicht für alle machbar!

Zudem ist zu wenig Lehrpersonal vorhanden, um allen Studieninteressierten die Möglichkeit zur Aufnahme eines von ihnen gewünschten Studiums zu geben, oder auch nur den schon Studierenden gute Lernbedingung zu bieten und deren individuelle Betreuung zu ermöglichen. Die Konsequenzen sind der Ausschluss von Studieninteressierten von einem Studium ihrer Wahl und überfüllte Vorlesungen und Seminare; hinzu kommt ein beträchtlicher Arbeitsaufwand für die Dozierenden durch eine zu hohe Anzahl Studierender pro Veranstaltung. So können sich die Dozierenden nur noch zwischen einer Vernachlässigung der Lehre und damit der Verpflichtung gegenüber den Studierenden oder einer Vernachlässigung der Forschung und damit der eigenen wissenschaftlichen Karriere entscheiden.

Hingegen garantiert die Verfassung allen Menschen das gleiche Recht auf Bildung; diese Garantie haben auch die Hochschulen einzulösen. Daher dürfen soziale und finanzielle Benachteiligungen jedweder Art kein Hindernis für die Zulassung zu einem Studium und dessen erfolgreicher Durchführung und Beendigung sein, ebenso wie die mangelnde Bereitschaft zur ausreichenden Finanzierung der Hochschulen von staatlicher Seite.

Wir fordern daher die:

5. Abschaffung von Zulassungsbeschränkungen für alle Studiengänge

Ein ausreichender und an der Anzahl der Studieninteressierten orientierter Ausbau von Studienplätzen muss jegliche Zulassungsbeschränkungen obsolet werden lassen. Es muss ermöglicht werden, dass die Wahl des Studienganges wieder auf Grund von Interessen und nicht auf Grund von hohen NC-Hürden getroffen wird. Noten spiegeln nicht die persönlichen, individuellen Fähigkeiten von Personen wieder. Ein Studium soll für alle offen stehen.

6. Aufstockung des Lehrpersonals

Wir fordern die Einstellung neuen Lehrpersonals in ausreichender Zahl, um sowohl allen Studieninteressierten einen Platz in dem von Ihnen gewünschten Fach und Abschluss zur Verfügung stellen zu können, als auch allen Studierenden eine individuelle Betreuung durch die LeiterInnen der jeweiligen Lehrveranstaltungen zu gewährleisten.

Zu diesem Zweck sind durch die Universität offensiv mehr Gelder beim Land einzufordern, um die nötigen Lehrstellen schaffen zu können und die derzeit an Forschung und Lehre Beteiligten besser zu entlohnen. Die seit den 70er Jahren vorherrschende Entwicklung rückläufiger Investitionen in Universitäten  ist zu stoppen! Schlechte Lernbedingungen und prekäre Beschäftigung dürfen nicht hingenommen werden!

7. Abschaffung des Studienkontenmodells und der verfassungswidrigen Landeskinderregelung

Das Studienkontenmodell, das finanziell Schwächere in der Durchführung und am erfolgreichen Abschluss eines Studiums effektiv benachteiligt, ist abzuschaffen. Unabhängig davon, dass die verfassungswidrige Landeskinderregelung derzeit nicht angewendet wird, muss diese ersatzlos aus dem Landeshochschulgesetz gestrichen werden.

8. Ermöglichung eines Teilzeit- und Abendstudiums

Wir fordern die Universität auf, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einschließlich politischer Einflussnahme gegenüber der Landesregierung dafür zu nutzen, ein Teilzeitstudium und ein Abendstudium einzurichten, um Berufstätigen und anderweitig zeitlich Belasteten ein Studium zu ermöglichen, was im neuen Hochschulgesetz verankert werden soll. Weiterhin würde insbesondere die Einrichtung eines Abendstudiums zu einer effizienteren Nutzung der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten führen.

9. Erleichterung des Studienfachwechsels

Sämtliche Hürden, die einen Studienfachwechsel unverhältnismäßig erschweren, sind abzubauen. Die Möglichkeiten, bereits erbrachte, fachverwandte Leistungen der Studierenden bei einem Studienfachwechsel anzuerkennen, müssen ausgeschöpft werden und in vollem Umfang Anwendung finden.

III. Exzellenzinitiative und CHE-Hochschulranking:

Die Exzellenzinitiative wurde mit dem Ziel der Förderung guter Forschung und eines stärkeren Wettbewerbs zwischen den Hochschulen gegründet; dies sollte durch die bevorzugte finanzielle Unterstützung der im Rahmen der Initiative durch eine Auszeichnung hervorgehobenen und demnach besonders guten Universitäten erreicht werden. Bei der Beurteilung der Universitäten war jedoch von Anfang an keine Einbeziehung der Qualität der Lehre mit vorgesehen; zudem war die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln in der Vergangenheit ein Bewertungskriterium. Effektiv werden so jedoch nicht nur Standorte, die eine Förderung verdienen, zusätzlich unterstützt, sondern auch die, die ohnehin schon unter mangelnder Finanzierung leiden, benachteiligt.

Dies zeigt sich insbesondere in einer Trennung von Forschung und Lehre. Einerseits kommt es innerhalb der nichtgeförderten Hochschulen zu einer solchen Trennung: Da dortige WissenschaftlerInnen weder über ausreichende finanzielle Mittel zur Forschung verfügen, noch mit irgendeinem Zwang an einen unterfinanzierten Standort gebunden werden können, findet eine Abwanderung ambitionierter ForscherInnen an die ausgezeichneten Standorte statt; die betroffenen Universitäten verlieren folglich den Anschluss an den aktuellen Stand der Forschung und des Wissens, was sich als großer Defizit in der Lehre niederschlägt. Andererseits wird so auch eine Spaltung von Forschung und Lehre innerhalb der gesamten Hochschullandschaft begünstigt, indem sich staatliche Förderung, Drittmittel und hervorragende ForscherInnen auf wenige Standorte konzentrieren.

Zudem führt die Kopplung der Bewertung an die Drittmittelvergabe zu einer unangemessen starken Bevorzugung der Natur- gegenüber den Geisteswissenschaften, die zwar keine teuren Geräte für ihre Forschung benötigen, dafür aber nichtsdestotrotz nicht minder exzellent als die Naturwissenschaften sein können. Eine solche Bevorzugung mag zwar im Interesse der DrittmittelgeberInnen aus der freien Wirtschaft liegen, nicht jedoch im Interesse des GeisteswissenschaftlerInnen und der BefürworterInnen einer allgemeinen und freien Bildung. Erst in Folge einer solchen Entwicklung wird es notwendig, die Geisteswissenschaften durch zusätzliche Förderungsprojekte zu stützen, die jedoch nicht den Status einer bundesweiten Exzelleninitiative erreichen können.

Der Attitüde eines marktorientierten Wettbewerbs zwischen den Hochschulen folgt das CHE-Ranking: Zu diesem Zweck werden Befragungen und Beurteilungen durch ProfessorInnen und Studierende der jeweiligen Hochschule durchgeführt und durch das Zentrum für Hochschulentwicklung ausgewertet. Die Art und Weise der Durchführung dieser Studie bietet jedoch ein erhebliches Manipulationspotential: Einerseits wird die Datenerhebung seitens der Hochschule durch keine unabhängige Drittinstanz kontrolliert und kann dort leicht manipuliert werden, andererseits sind die Mittel der Datenauswertung extrem undurchsichtig, die Methodik der Evaluierung der erhobenen Datensätze wird nicht offengelegt. Hinzu kommen die zweifelhaften Ziele der Bertelsmann-Stiftung, die das CHE-Ranking mit begründet hat, und als wirtschaftsliberale Lobbyorganisation umfassende, politische Ziele verfolgt, die sich mit einer sozialen Demokratie nur sehr bedingt vereinbaren lassen.

Öffentlich wird also der Eindruck eines scheinbar objektiven Vergleichs der Hochschulen erzeugt, während jedoch weder Objektivität, noch Vergleichbarkeit im eigentlichen Sinne gegeben sind. Ein solcher Eindruck kann weder im Interesse der Studierenden, noch der Dozierenden oder Forschenden sein, da nach Kriterien, die einzig und allein den InitiatorInnen und ihren Interessen offen stehen, ein verzerrtes Bild der Universitäten gezeichnet wird.

10. Boykottierung der Exzellenzinitiative und des CHE-Rankings

Wir fordern sowohl von Präsident und Senat die Distanzierung von der Exzellenzinitiative gegenüber Land und Bund, als auch die Verweigerung der Teilnahme am  CHE-Hochschulranking durch die Universität.

IV. Abschaffung von Bachelor / Master in der derzeitigen Form:

Die Bolognareform stellt keine willkürliche Hochschulnovellierung dar, sondern ist mit bestimmten Zielen verknüpft, deren tatsächliche Umsetzung einen anerkennenswerten Vorteil für viele Studierende bedeutet hätte. Zu diesen Zielen gehören insbesondere die Schaffung einfach verständlicher und gut vergleichbarer Abschlüsse, die Erhöhung der internationalen Mobilität und die Reduzierung der Zahl der StudienabbrecherInnen durch ein verkürztes, überschaubares Studium.

Diese Ziele wurden verfehlt: Weder ist die Vergleichbarkeit der Abschlüsse, noch eine steigende Mobilität der Studierenden erreicht worden, da weder die Konzeption, noch die Akkreditierung der Abschlüsse einheitlich ist. Zudem hindert der hohe Leistungsdruck durch fehlkonzipierte oder zu kurz geplante Bachelorstudiengänge viele Studierende daran, ein Semester im Ausland zu absolvieren oder dort ihren Bachelor für ein weiterführendes Masterstudium anerkennen zu lassen. Weiterhin ist durch die mangelnde Vergleichbarkeit gerade keine Übersichtlichkeit und einfache Verständlichkeit des konzeptionellen Aufbaus der Studiengänge und Abschlüsse gewährleistet.

Doch wurden andere, für Studierende wünschenswerte Forderungen in der Bolognareform gar nicht erst berücksichtigt und schlagen sich als weitere Defizite im Studium nieder: Die momentane Umsetzung des Bachelors schreibt den Stundenplan vor; sowohl inhaltlich, als auch strukturell bleibt durch einen hohen Leistungsdruck, Dauerüberprüfung und eine rigorose Modularisierung kein Freiraum mehr für individuelle Schwerpunktsetzung. Auch die Kombinationsmöglichkeiten der Fächer untereinander wurden stark eingeschränkt; die Möglichkeit der Anerkennung einer breitgefächerten, freien Bildung bleibt auf der Strecke. Nicht einmal das reichhaltige und vielfältige Studium Generale kann von Studierenden des Bachelors noch in Anspruch genommen werden.

Ganz abgesehen davon wird die Bolognareform auch von der Universität Mainz dazu genutzt, kleinere Fächer auslaufen zu lassen, was mit der Idee einer Universität als solcher nicht vereinbar ist. Es ist wichtig, auch in weniger populäre Themen und Sichtweisen, Sprachen und Methoden Einblick zu gewähren und diese in Lehre und Forschung aktiv zu fördern: Trocknet man diese aus, dann mit ihnen auch die intellektuelle Kreativität und den Innovationsgeist, die nicht selten den randständigen Bereichen statt der Mitte des ohnehin schon Etablierten entstammen.

Schließlich ist die Anzahl der Masterstudienplätze begrenzt. Nur einem Bruchteil der BachelorabsolventInnen steht ein Platz gesichert zu. Dies führt zu neuen Bildungshürden. Die Abschlussnote wird wieder den persönlichen Fähigkeiten einer Person vorangestellt. Es ist ein unerträglicher Elitedünkel, dass vielen Studierenden die Möglichkeit des Erwerbs des höheren Abschlusses nicht zur Verfügung gestellt wird.

All dies führt zu Frust und Studienabbrüchen. Wir treten daher ein für eine freie, individuelle Bildung des Menschen jenseits von bürokratischen und strukturellen Zwängen! Deshalb fordern wir:

11. Weniger Prüfungsdruck

Wir fordern den Senat auf, die Bachelorstudiengänge auf ihre Prüfungslast zu überprüfen und diese zu reduzieren! Es muss sowohl von permanenten Überprüfungen abgesehen werden, als auch davon, die Noten, die in den einzelnen Lehrveranstaltungen erlangt werden, in die Abschlussnote einfließen zu lassen.

12. Mehr individuelle Schwerpunktsetzung / Erhaltung von Orchideenfächern

Wir fordern freie Kombinationsmöglichkeiten aller Fächer in gleicher Gewichtung, auch solcher, die abseits des jeweilig üblichen Fächerkanons liegen. Darüberhinaus muss die Möglichkeit gegeben sein, einzelne Scheine aus fachbezogenen Studiengängen anerkennen zu lassen. Weiterhin ist die kleinteilige Modularisierung innerhalb der einzelnen Bachelorstudiengänge ersatzlos abzuschaffen.

Kleine und ohnehin schon untervertretene Studienfächer sind am Leben zu erhalten: Die Lehre und Forschung in solchen Fächern darf nicht aus mangelnder Popularität eingestellt werden.

13. Erleichterung von Auslandsaufenthalten

Um die durch den Bachelor zu erzielende Erleichterung von Auslandsaufenthalten zu erreichen, müssen zukünftig sämtliche, bei Auslandsaufenthalten in den eigenen Fächern erbrachten Leistungen anerkannt werden.

14. Prüfung der Regelstudienzeit des Bachelor

Wir fordern, dass die Fachbereiche die Studiendauer des angebotenen Bachelor an der Vergabe der Creditpoints ausrichten, statt pauschale Regelstudienzeiten durchzusetzen. Sowohl die Bolognaerklärung, als auch das HRG und das LHG gestatten dies ausdrücklich.

15. Masterplätze für alle

Es müssen eine für alle BachelorabsolventInnen ausreichende Anzahl von Masterstudienplätzen zur Verfügung gestellt und die elitären Zulassungsquoten zurückgenommen werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass diese Forderungen baldmöglichst umgesetzt werden.


Mit den besten GrüßenAStA-Logo
Die Mitwirkenden des AK Protest mit Unterstützung des AStA

Kontakt:
AStA-Hoporeferat: Hochschulpolitik@asta.uni-mainz.de
AStA: info@asta.uni-mainz.de
AK Protest: kollektiv@akprotest.church-of-ape.org

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36 Kommentare

  1. In Punkt 5 habe ich den letzten Satz kursiv gesetzt, weil ich mich ernsthaft frage, ob es eine sinnvolle (realistische und auf Hochschulebene/Landesebene umsetzbare) Forderung darstellt, die Abschaffung der Überprüfung der Aufenthaltsgenehmigungen zu verlangen.
    Natürlich steht diese Forderung hier nicht generell für sich, sondern ist bezogen auf den Studienfachwechsel, dennoch denke ich nicht, dass man wirklich schlagende Argumente dafür findet, dass dieses Vorgehen tatsächlich abgeschafft werden kann – und – muss.
    Man müsste sich meiner Meinung nach über das Prozedere selbst informieren, z.B. ob es ein sehr langwieriges Verfahren ist, das den Leuten den Wechsel dann beinahe verunmöglicht oder Ähnliches. Dann könnte man etwas fordern, was den Prozess selbst entschärft. Eine generelle Abschaffung zu fordern halte ich für schlecht durchdacht – aber ich kenne mich hierzu auch nicht näher aus…
    Falls der Punkt so stehenbleibt, würde ich den letzten Satz in dieser Form auf jeden Fall rausnehmen.

  2. Zu 6) Den reichlich wirren Eintrag zu den sich verschleppenden Akkreditierungsverfahren der Studiengänge bitte ich zu entschuldigen. Den Link für Anfragen oder Anregungen zum Gesamteuropäischen Fortgang ‘Bologna’ an Uni (Fabia u. Jan zu 6) lasse ich aber mal stehen:
    http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Artikel/2001-2006/2005/11/2005-11-21-deutschlands-hochschulen-auf-dem-weg-nach-europa.html 21.11.2005

  3. Ich bin mir nicht sicher, ob las Land die Hochschulen davon abhält den Bachelor länger zu konzipieren. Ich bin davon ausgegangen, dass es Richtlinien gibt, die vermutlich spezielle Ausnahmeregelungen prinzipiell erlauben aber schwierig machen. Deshalb wollte ich mit diesem Punkt die Uni dazu auffordern nicht den Weg des kleinsten Widerstands, sondern den Weg des besten Bildungserfolgs gehen sollte und die notwendige Zeit dafür von höherer Stelle einzufordern.

  4. Zu Punkt 6) sollte der schöne Beitrag m.E. doch nicht wegfallen. Ich wäre schon dafür. Besonders weil sehr konstruktiv auch einmal etwas zu den Zielen, Einr. nach den ‘Erfordernissen des Faches’ und natürlich im Interesse und der Bedürfnisse der Lehrenden und Lernenden geschickt formuliert ist, was über das stereotype Fordern der ‘Abschaffung des ’3-jährigen’ Master’ hinausgeht. Und warum sollten wir uns in der eigenen Argumentation nicht die Zielvorgabe der Bologna-Reform zu eigen machen, sehr pfiffig der letze Satz! Anna, sehr richtig, die aktuell geltenden Quellen und die Rechtslage sollten uns interessieren (das HRG ist irgendwann zwar ‘ersatzlos’ aufgehoben, interessiert aber hier nicht).

    Wurde fündig (vollst. Drucksache besorge ich auch, vielleicht nutzt sie uns andernorts noch); eine Festlegung auf eine Regelstudienzeit von bis zu 8 Semestern für Bachelor ist jedenfalls danach bei Akkreditierung einzelner Studiengänge bundesweit (!) möglich.

    Sollten wir also nicht (falls Jonny 3 zu 6 doch aufgenommen) an geeigneter Stelle im Text sinng. kurz einfügen, dass bei der Akkreditierung von Bachelorlehrgängen im Einzelfall eine Regelstudienzeit von 8 Semestern aufgrund der derzeit geltenden Rahmengesetzgebung des Bundes in Verbindung mit den Strukturvorgaben nach den Beschlüssen der gemeinsamen Kultusministerkonferenz (KMK vom 10.10.2003 i.d.F. 18.09.2008) auch an Deutschen Hochschulen keinesfalls gehindert ist? – Muss aber nicht sein bei Mythen.

    Dort heisst es (Ziff. 1.3)
    Die Regelstudienzeiten für Bachelor- und Masterstudiengänge ergeben sich
    aus § 19 Abs. 2 – 5 HRG und betragen mindestens drei höchstens vier Jahre
    für die Bachelorstudiengänge und mindestens ein und höchstens zwei Jahre
    für die Masterstudiengänge. Bei konsekutiven Studiengängen beträgt die
    Gesamtregelstudienzeit höchstens fünf Jahre. Kürzere Regelstudienzeiten
    sind aufgrund besonderer studienorganisatorischer Maßnahmen möglich.

    Viele Grüße aus der einsamen Provinz an die Mainzer Mit-Aktivisten!

  5. Ich finde die Ausformulierung zum Punkt 6 von Jonny ziemlich gut und inhaltlich sehr wichtig.
    Denke, dass sich sicher Quellen dazu finden lassen – habe das selbst schon mehrfach gehört, dass diese Studiengänge nicht gezwungenermaßen sich auf sechs Semester belaufen müssen. Das statische Bolgna ist ein Mythos – es war auch im Zuge des bzw. nach dem Bildungsstreik in der Presse plötzlich von “6-8 Semestern” anstatt von “6 Semestern” die Rede und auch das Heidelberger Appell fordert doch eine “Aufhebung der Dreijährigkeit”.
    Bin der Meinung, wir sollten den neuen Punkt 6 unbedingt aufnehmen und zu belegen versuchen, v. a. weil darin zum Ausdruck kommt, dass,
    1. Das angestrebte Ziel einer Europäischen Hochschullandschaft (Flexibilisierung) durch BA/MA nicht erreicht wurde, da letztlich sich hinter den nur formal gleichen Begriffen gar keine Vergleichbarkeit verbirgt, bzw. im europ. Ausland die deutschen Abschlüsse gar nicht anerkannt sind.
    2. Darauf hingearbeitet werden kann (also: Ein wirklich konstruktiver und nicht “gestrig-rückwärts-gewandter” Vorschlag!) dies doch noch zu erwirken, wenn man über den zeitlichen Rahmen des Ganzen nocheinmal nachdenkt.

    Viele Grüße Euch!

  6. zu 5.: Es könnte vor dem letzten Satz eingefügt werden: “Im Sinne der Umsetzung der individuellen Schwerpunktsetzung fordern wir die Möglichkeit jeden Bachelor-Studiengang mit einem anderen Bachelor zu kombinieren.”

    neuer Punkt nach 6.: “Überprüfung der Studiendauer des Bachelor – Der Bologna-Prozess erlaubt ausdrücklich eine Umsetzung der Bachelor-Studiengänge mit mehr als sechs Semestern. In Amerika, wo dieses System etabliert ist, werden an vielen Hochschulen Bachelor sogar erst nach acht Semestern vergeben. Wir fordern, dass die Fachbereiche die Studiendauer des angebotenen Bachelor an die Bedürfnisse des Fachs anpassen können und dass die deutschen Bachelor mindestens gleichwertig mit den entsprechenden Studiengängen im europäischen Ausland konzipiert werden. Nur so kann das Ziel der Bologna-Reform, ein Abbau der Hürden beim Wechsel zwischen den europäischen Hochschulen, tatsächlich umgesetzt werden.”

    ebenfalls ein neuer Punkt nach 6.: “Module über mehrere Semester führen zu einer Verschulung des Studiums und geben einen Studienverlauf ohne Wahlmöglichkeiten vor. Wir fordern eine Konzeption der Studiengänge mit möglichst geringer Modularisierung, um individuelle Schwerpunktsetzung und Hochschulwechsel zu ermöglichen.”

  7. Erscheint Euch folgende Ergänzung/ Konkretisierung der Protestforderung vielleicht sinnvoll? 7 + 8 brauchen doch Gesetzesinitiativen durch das Land.

    1) M.E. sehr schöner, kritischer Artikel zu Forderung 8) ‚Hochschulräte‘: Uni als Sklave der Wirtschaft? http://web.uni-muenster.de/themen/hochschulrat (Studrat Uni Münster, 06.02.08)
    2) vgl. unter Quellen: ibs. § 71 ff HochSchG RLP
    3) vgl. unter Quellen ‚Wissenschaftliches Programm‘ der GEW, S.5 Mitte – Transparenz und Rechnungslegung (! öffentlicher Haushalt, sehr knapper Hinweis deshalb m.E. besser/wichtig)
    add (02.07.) 4) vgl. Flyer des Hopo Referat Asta, über Rundmail (Heiko) verteilt am 01.07.09, Ziff. 2 + 4 (F 9 + 10)
    Anm.: GEW fordert zudem a.a.O. eine bloß ‘beratende’ Durchlässigkeit gesellschaftlicher Interessen (also kein Entscheidungsdiktat in die ‚andere‘ Richtung) durch möglichst plurale Gruppenrepräsentanten der Gesamtgesellschaft. (IK-Protest Beschlüsse/Interesse??)

    Ergänzungstextvorschlag zu 10):
    […] und rasche Einleitung der erforderlichen Änderungen der maßgeblichen Bestimmungen des Hochschulgesetzes Rheinland Pfalz (HochSchG)! Die Organe und Gremien aller Mitgliedergruppen der Hochschulbeschäftigten bilden und alleinentscheiden künftig Ihre Interessen als zentrale Organe i.S. des § 71 (1) HochSchG gegenüber der Hochschulleitung und der Öffentlichkeit, der sie sich zur Transparenz verpflichten. Die Studierenden bleiben im Rahmen der paritätischen Selbst- und Mitbestimmung (Drittelparität) in den Gremien damit autonom gegenüber wirtschaftlicher Herrschaft, das Hochschulwesen frei von hochschulfremden Einflüssen durch institualisierte Kollegialorgane und Forschung und Lehre letztlich unbelastet in der Selbstgestaltung bei gleichzeitiger Wahrung der wissenschaftspolitischen Verantwortung.

  8. Danke David! Ich schlage folgendes zur weiteren freien Korrektur mit ‘handfester’ Formulierung an die Landesregierung vor (das lief doch schon mal, leider die unendliche Geschichte in Bremen und Hessen). Also: Den ersten Satz sollten wir auf die Eigeninteressen der Studierenden und des AK-Protest m.E. unbedingt lassen, aber wie sieht es denn mit den beiden anderen Interessengruppen, den Professoren und dem Universitätspersonal aus, mit denen wir doch besser im Gespräch bleiben, in dem wir diese auch bei Ihrem Namen nennen (recht jüdisch und ist es nicht so)? Die Dame von der SPD hätte dann auch Anreiz, die verloren gegangene Schreibmaschine abzuschreiben und zu ersetzen, da wieder etwas ‘zur Bearbeitung’ käme, trotz der ungewissen (?!) Zukunft der Nivellierung des Hochschulgesetzes (der schwierige Punkt ehem. 9 (derzeit storno) war Ländersache und trifft, da ehem. 7 (9) und 8 (10) m.E. vorrangig zu erfüllen sind, bloß die administrative Peripherie (Haushaltsmittel), dort die Stellung des ‘Präs’, oder? —ASTA Papier – Anna)

    Ergänzungstextvorschlag zu 9):
    [...] Wir fordern: Autonomie statt Autokratie! Nur paritätische studentische Mitbestimmung im Senat [und eine Dezentralisierung der Führungskompetenzen*] sind/ist geeignet, das bereits in gesellschaftlicher Breite geforderte Paradigma einer freiheitlichen Stätte menschlicher Bildung in Zukunft zu gewährleisten. Dies steht eigenbestimmten und zugleich effizienten Entscheidungsstrukturen unabhängiger Hochschulgremien nicht entgegen. Die Landesregierung wird aufgefordert, unverzüglich einen verfassungskonformen Gesetzentwurf vorzubereiten, der Lehrende, Lernende und das Hochschulpersonal zukünftig gleichermaßen integriert. Reformatorische Mitbestimmung in diesem Sinne meint weiter, anteilsgleich die unabhängige Mitwirkung dieser Interessengruppen in den demokratischen Willensbildungsprozessen der Hochschulen zu sichern, ohne dass der grundrechtliche Kernbestand von Lehre und Forschung, d.i. auch der maßgeblich bestimmende Einfluß der Hochschullehrer (BVerfGE 35, 79) dadurch berührt wäre.

    add: 02.07. * ) Findet sich als ‘scharfe’ ASTA-Forderung unter “3. Demokratisierung der Hochschule´: Demokratie statt Präsidialdiktatur im Flyer”. Der parteifreie, ungeschulte Schreiber hält sich von nun an -mangels Kompetenz- und ‘Betroffenheit’ bei Forderungsvorschlägen besser ganz zurück, möchte Willensbildung der Gruppe keinesfalls lenken, zumal Schulungsmaßnahme in Morgenpost auf den 13.06.? (13.07.) -Zefar angekündigt ist. Er hätte als Regelstudent den Wortlaut des §44 (1) HLG (neue Fassung im Gesetzgebungsverfahren i. V. zur alten Fass.) allerdings zur weiteren, unabhängig-pluralen kritischen Meinungsbildung im Ak-Protest/Studentenparlament gerne zumindest vorher eingesehen.

  9. Bei 7. könnte man konkret nochmal im GEW-Papier wegen griffigen Formulierungen nachschauen. Konkret: “Die GEW fordert eine Reform und Demokratisierung der Selbstverwaltung der Hochschulen, an der grundsätzlich alle Mitgliedergruppen mit den gleichen Rechten zu beteiligen sind. Alle Fragen, die den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich von Forschung und Lehre nicht unmittelbar betreffen, sind einer paritätischen Mitbestimmung zugänglich zu machen.” (S. 5)

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  1. [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Pia Schellhammer, Pia Schellhammer erwähnt. Pia Schellhammer sagte: Seit einigen Stunden ist der AudiMax der Uni Mainz besetzt! Kommt dazu und unterstützt unsere Forderungen!!! http://bit.ly/3dXL3W [...]

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Mitwirkende

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